Rechtsinformation
Rechtsinformation zur energetischen Begleitung Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Händeauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Die Tätigkeit der Bioenergetikerin und Tierkommunikatorin ersetzt nicht die Behandlung durch einen Tier-/Arzt oder Tier-/Heilpraktiker. Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) Für Schäden an Personen oder Tieren übernehme ich keine Haftung.
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