Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Händeauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Die Tätigkeit der Bioenergetikerin und Tierkommunikatorin ersetzt nicht die Behandlung durch einen Tier-/Arzt oder Tier-/Heilpraktiker. Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03)
Für Schäden an Personen oder Tieren übernehme ich keine Haftung.
Praxis für Bioenergetik und Tierkommunikation Sabine Neef
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